Februar 2025 – Rezertifizierung „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“
Seit vielen Jahren ist Dr. Lösser berechtigt, die offizielle Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ zu führen.
Diese Berechtigung wird nicht einmalig für alle Zukunft erteilt. Dr. Lösser erhält das entsprechende Zertifikat in regelmäßigen Abständen – alle fünf Jahre – nach den Kriterien des BDIZ EDI (dem Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e. V.). Voraussetzung ist der Nachweis fachspezifischer Fortbildungen und einer bestimmten Anzahl eingesetzter Implantate.
Wir freuen uns, dass Dr. Lösser erneut rezertifiziert wurde. Es zeigt, dass er in diesem anspruchsvollen Fachgebiet „am Ball bleibt“ und unsere Patienten durchgehend auf hohem Fachniveau beraten und behandeln kann.
Was ist ein Tätigkeitsschwerpunkt?
Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist ein Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes. Die jeweilige Landeszahnärztekammer bzw. ein entsprechender Fachverband kann einem Zahnarzt genehmigen, diese Bezeichnung für bestimmte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen bzw. diesen darin zertifizieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich über besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie entsprechende Erfahrung verfügt und sich stetig fortbildet.
Der Tätigkeitsschwerpunkt darf auf dem Praxisschild oder auf der Website geführt werden und ist für Patienten eine Orientierungshilfe bei ihrer Suche nach entsprechend ausgebildeten Zahnärzten.
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